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Förderung für Forschungsreisen und Exkursionen

Gibt es einen Studiengang, der seinen Studierenden ähnlich viel Abwechslung, Geländeaufenthalte und Exkursionen bietet wie die Geowissenschaften? Vermutlich nicht. Jedoch ist uns nur zu gut bekannt, dass damit auch recht hohe Kosten einhergehen.

Bunte Gestinsformation im isländischen Landmannalaugar-Vulkanpark Bunte Gestinsformation im isländischen Landmannalaugar-Vulkanpark Bunte Gestinsformation im isländischen Landmannalaugar-Vulkanpark

Sollten Sie an einer spannenden Exkursion der Geowissenschaften Hannover teilnehmen wollen, aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an! Wir haben dazu Förderrichtlinien und ein Antragsformular bereitgestellt.
Studierende oder Promovierende, die eine teure Konferenz besuchen oder im Zuge ihrer Forschung einen Geländeaufenthalt finanzieren müssen, stehen ebenfalls finanziell häufig vor einem Dilemma. Im Zuge unserer Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses haben wir auch hier die Möglichkeit geschaffen, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Dafür haben wir ebenso ein Formular für eine Reisekostenpauschale vorbereitet, mit den zugehörigen Förderrichtlinien.

Geowissenschaftliche Exkursionen

Für Studierende der Geowissenschaften sind Exkursionen eine gute Möglichkeit, Erfahrung in Bezug auf Geländearbeit zu sammeln – insbesondere auf dem Gebiet der Gesteinsansprache.

Die Freunde der Geowissenschaften Hannover e.V. möchten verhindern, dass die Teilnahme an einer solchen geowissenschaftlichen Exkursion an mangelnden finanziellen Mitteln scheitert. Daher sollen Studierende der Geowissenschaften, die sich nicht in der Lage sehen, die Kosten für eine Exkursion alleine zu tragen, hierbei unterstützt werden, um einer Minderung der Studienqualität vorzubeugen.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Exkursionsförderung aus, den wir Ihnen unten zur Verfügung stellen. Fügen Sie bitte die gemäß Förderrichtlinien angeforderten Dokumente bei und reichen Sie alles fristgerecht beim FdGH ein. Auf diesem Wege können Sie eine Förderung von bis zu 200 Euro erhalten, die Ihnen eine hoffentlich aufregende Exkursion ermöglicht!

Exkursionsförderung beantragen

  • Gegenstand der Förderung

    Förderung von geowissenschaftlichen Exkursionen
    Einmalige Pauschale für Reisekosten

    • Deutschland: max. 100 Euro
    • International: max. 200 Euro
  • Antragsberechtigung
    • Studierende der Geowissenschaften oder fachnaher Studiengänge der Leibniz Universität Hannover (LUH) für die Teilnahme an einer Exkursion, die vom Studiengang Geowissenschaften der LUH durchgeführt wird
  • Auswahlkriterien sind u.a.
    • Notwendigkeit der Teilnahme an einer Exkursion für das weitere Studium
    • Studentische Leistungen der Antragstellerin bzw. des Antragsstellers
    • Ehrenamtliche Tätigkeiten werden positiv berücksichtigt
    • Persönliche Umstände (soziale Härte) können berücksichtigt werden

    Die jährliche Gesamtförderung aller Anträge auf Reisekostenzuschüsse durch die  Freunde der Geowissenschaften Hannover e.V. ist begrenzt auf max. 1000 Euro. Deswegen kann es auch bei grundsätzlich förderwürdigen Anträgen zu einer Ablehnung kommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • Auswahlverfahren
    • Bewerbungsfristen: 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.
    • Die Auswahl der Geförderten und die Festsetzung der Höhe des Zuschusses erfolgt innerhalb von max. 4 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen durch den Vorstand der Freunde der Geowissenschaften Hannover e.V.
    • Anträge für finanzielle Unterstützung einer Exkursionsteilnahme müssen sich auf Exkursionen beziehen, die innerhalb von 6 Monaten nach Eingang der Antragsunterlagen durchgeführt werden.
  • Antragsunterlagen
    • Antragsformular ausfüllen
    • Motivationsschreiben (max. 1 Seite / ca. 400 Wörter)
    • Hochschulzeugnis(se) bzw. bei Bachelor-Studierenden der aktuelle Notenspiegel
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Anmeldungs-/Teilnahmebestätigung für die Exkursion

    Nur entsprechend diesen Maßgaben vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge können berücksichtigt werden.

  • Antrag einreichen

    In schriftlicher Form an:

    Freunde der Geowissenschaften Hannover e.V.
    Leibniz Universität Hannover

    Institut für Mineralogie
    Stichwort: Reisekostenpauschale
    Callinstr. 3
    30167 Hannover

    Zusätzlich als ein zusammengefasstes PDF-Dokument an info@fdgh.uni-hannover.de

  • Verpflichtung

    Die Inanspruchnahme einer Reisekostenpauschale verpflichtet zur Einhaltung der Ordnung der Leibniz Universität zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung.

    Spätestens 6 Wochen nach der geförderten Exkursion ist den Freunden der Geowissenschaften Hannover e.V. ein kurzer schriftlicher Bericht über den studientechnischen Mehrwert der Reise vorzulegen.

    Bei einer nicht erbrachten Prüfungsleistung (z.B. Abbruch der Bachelor-/Masterarbeit oder des Wahlpflichtmoduls), für die ein Zuschuss zu einer Forschungsreise beantragt wurde, behalten sich die FdGH e.V. vor, geleistete Zahlungen zurückzufordern. Dies gilt auch für eine selbstverschuldete Nichtteilnahme an der geförderten Exkursion.

Konferenzen, Workshops und Forschungsaufenthalte

Für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist die Teilnahme an Konferenzen und Workshops eine gute Möglichkeit die ersten eigenen Forschungsergebnisse einem breiten Fachpublikum zu präsentieren und so wertvolle Kontakte zu anderen Forschenden zu knüpfen. 

Die Freunde der Geowissenschaften Hannover e.V. möchten Studierenden und Promovierenden der Geowissenschaften, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, die Möglichkeit geben, bei einer nationalen oder internationalen Tagung die Ergebnisse der Bachelor- oder Masterarbeit, die des eigenen Forschungsprojektes oder erste Erfolge der Promotion zu präsentieren. Auch die Teilnahme an einem Workshop zu einem für das Studium oder die Promotion relevanten Thema kann gefördert werden. Ebenso ist es für Studierende ohne eigene Projektmittel möglich, einen Zuschuss zu Kurzreisen zu Forschungszwecken (z.B. Messungen, Kartierungen) zu beantragen, die einer Prüfungsleistung dienen (z.B. Bachelor- oder Masterarbeit, Wahlpflichtmodul im Masterstudiengang; entfällt bei Promovierenden).

Reisekostenpauschale beantragen

  • Gegenstand der Förderung

    Förderung von Reisen zu Konferenzen und Workshops sowie Kurzreisen zu Forschungszwecken, die einer Prüfungsleistung dienen.

    Einmalige Pauschale für Reisekosten:

    • Deutschland: max. 150 Euro
    • International: max. 300 Euro
  • Antragsberechtigung
    • Studierende und Promovierende der Geowissenschaften Hannover
    • Mitglieder der Freunde der Geowissenschaften Hannover e.V. mit wissenschaftlicher Vergangenheit in Hannover
  • Auswahlkriterien sind u.a.
    • aktive Teilnahme an der Konferenz (z.B. Vortrag, Poster)
    • wissenschaftliche Notwendigkeit der Teilnahme an einem Workshop für das weitere Studium bzw. die weitere Promotion
    • bei Kurzreise zu Forschungszwecken: wissenschaftliche Begründung über die Notwendigkeit der Reise für das Studium (nicht möglich bei der Promotion)
    • wissenschaftliche Leistungen der Antragstellerin bzw. des Antragsstellers
    • ehrenamtliche Tätigkeiten werden positiv berücksichtigt
    • persönliche Umstände (soziale Härte) können berücksichtigt werden

     

    Die halbjährliche Gesamtförderung aller Anträge auf Reisekostenzuschüsse durch die Freunde der Geowissenschaften Hannover e.V. ist begrenzt auf max. 600 Euro. Deswegen kann es auch bei grundsätzlich förderwürdigen Anträgen zu einer Ablehnung kommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • Auswahlverfahren
    • Bewerbungsfristen: 31.03. und 30.09.
    • Die Auswahl der Geförderten und die Festsetzung der Höhe des Zuschusses erfolgt innerhalb von max. 4 Wochen nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist durch den Vorstand der Freunde der Geowissenschaften Hannover e.V. auf Grundlage der Gutachten von mind. einem fachkundigen Angestellten (i.d.R. Professorinnen und Professoren) der geowissenschaftlichen Institute. 
    • Anträge für Reisekostenpauschalen müssen sich auf Vorhaben beziehen, die innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist durchgeführt werden. 
  • Antragsunterlagen
    • Antragsformularausfüllen
    • Motivationsschreiben (max. 1 Seite / ca. 400 Wörter)
    • Hochschulzeugnis(se) bzw. bei Bachelor-Studierenden der aktuelle Notenspiegel
    • Immatrikulationsbescheinigung (entfällt bei FdGH-Alumnis)
    • Anmeldungs-/Teilnahmebestätigung für die Exkursion
    • Lebenslauf, ggf. mit Publikationsliste
    • Finanzplan der Reise (Ausgaben gedeckelt gemäß Reisekostenrecht des Bundes)
    • Empfehlungsschreiben (max. ½ Seite / ca. 200 Wörter) des Betreuenden (von diesem/dieser separat per E-Mail einzureichen) 
    • Einladungsschreiben bzw. entsprechender Nachweis über aktive Konferenz-/Workshopteilnahme
    • Bei kurzen Forschungsreisen: wissenschaftliche Begründung über die Notwendigkeit für die Kurzreise sowie Arbeits- und Zeitplan für die Dauer der Kurzreise (max. 1 Seite)

    Nur entsprechend diesen Maßgaben vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge können berücksichtigt werden.

  • Antrag einreichen

    In schriftlicher Form an:

    Freunde der Geowissenschaften Hannover e.V.
    Leibniz Universität Hannover

    Institut für Mineralogie
    Stichwort: Reisekostenpauschale
    Callinstr. 3
    30167 Hannover

    Zusätzlich als ein zusammengefasstes PDF-Dokument an info@fdgh.uni-hannover.de

  • Verpflichtung
    • Die Inanspruchnahme einer Reisekostenpauschale verpflichtet zur Einhaltung der Ordnung der Leibniz Universität zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung.
    • Bei einer Förderung durch die Freunde der Geowissenschaften Hannover e.V. ist die Präsentation/das Poster mit einem Hinweis darauf zu versehen.
    • Spätestens 6 Wochen nach dem geförderten Vorhaben wird den Freunden der Geowissenschaften Hannover e.V. ein kurzer schriftlicher Bericht über den wissenschaftlichen Mehrwert der Reise vorgelegt.

    Bei einer nicht erbrachten Prüfungsleistung (z.B. Abbruch der Bachelor-/Masterarbeit oder des Wahlpflichtmoduls), für die ein Zuschuss zu einer Forschungsreise beantragt wurde, behalten sich die FdGH e.V. vor, geleistete Zahlungen zurückzufordern. Dies gilt auch für eine selbstverschuldete Nichtteilnahme an einem Kongress bzw. Workshop.

Praxis und Gelände: Wir gehen mehrfach im Jahr auf Exkursion